Bedingung 3
Welche F&E-Kosten?
Ihre Forschungszulage-Förderung kann bis zu 1 Million Euro pro Jahr betragen. Ab dem 28. März 2024 können je nach Unternehmensgröße bis zu 35% der eigenen F&E-Kosten (Personal und Abschreibung von Anlagen) und 15% bis 24,5% der externen Kosten geltend gemacht werden. Ihr Forschungszulage-Zuschuss kann bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr betragen.