Was bietet die Forschungszulage?
Die Forschungszulage deckt bis zu 35 % der F&E-Kosten Ihres Unternehmens ab. Bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 10 Millionen € kann Ihr Vorteil also bis zu 3,5 Millionen € betragen für F&E-Aktivitäten im Jahr 2024. Dieser Anstieg ist auf die Verkündigung des Wachstumschancengesetzes zurückzuführen.
Hier ist ein Überblick über Beträge und Prozentsätze der vergangenen Jahre:
Was ist förderfähig nach der Forschungszulage
Nahezu alle Innovationsvorhaben können mit dem Forschungszulage gefördert werden, von der Grundlagenforschung über die industrielle Forschung bis hin zur experimentellen Entwicklung. Die Forschungszulage kann von allen unbeschränkt und auch beschränkten steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass sowohl KMU als auch Großunternehmen von dem Forschungszulage profitieren. Das Besondere zu den meisten anderen Fördermitteln ist, dass die Forschungszulage für Projekte ab dem 02.01.2020 beantragt werden kann. Die Projekte dürfen also schon begonnen oder abgeschlossen sein.
Für wen ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Sowohl KMU als auch große Unternehmen können sich bewerben.